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Einstellung von Talenten in Polen

Polen ist bekannt für seine köstlichen Pierogi, spektakuläre Berge und Wälder. Aber es gibt gleichzeitig eine hohe Anzahl an qualifizierten Fachkräften, die offen sind für globale Remote-Arbeit. Hier erfährst du, wie du Mitarbeiter:innen in Polen kosteneffizient einstellen kannst und dich nicht mit komplizierten rechtlichen Themen herumschlagen musst.

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Poland

Einstellungsprozess von Talenten in Polen in nur 10 Minuten

Möchte dein Unternehmen das nächste Talent in Polen einstellen, dann bist du bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben bereits Hunderte von Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen aus dem Ausland unterstützt und verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse in diesem Land. Mit unserem Expertenteam und unseren technischen Lösungen wird es für dich ganz einfach.

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Betreuung & Gehaltsabrechnung

Betreuung der Prozesse durch ein erfahrenes Expertenteam und pünktliche Auszahlung der Gehälter an die Mitarbeiter:innen in der jeweiligen Landeswährung

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Verwaltung von Arbeitsequipment

Sende Laptops und andere Geräte über unsere Plattform mit nur wenigen Klicks an deine Mitarbeiter:innen in Polen.

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Nettolohnrechner

Berechne das Nettogehalt in Spanien nach Abzügen und vergleiche es direkt mit dem Gehalt in anderen Ländern

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Schnelles Onboarding

Beschleunige den Einstellungsprozess deiner Mitarbeiter:innen und halte dabei die geltenden Vorschriften zu 100 % ein.

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Einstellen in Polen mit der EOR-Lösung

Mit unserer Employer-of-Record (EOR)-Lösung kannst du deine Talente in Polen ganz einfach einstellen. Unsere Tochtergesellschaften und Netzwerkpartner sorgen dafür, dass dieser Prozess schnell und zu 100 % rechtskonform abläuft.

Polen im Überblick

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Zeitzone

UTC+1

Calendar remove icon
Bezahlter Urlaub

20 Tage

US dollar icon
Mindestlohn

3,600 PLN pro Monat

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Währung

Polnischer Złoty (PLN)

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Gesetzliche Feiertage

13 Tage

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Gehaltsauszahlung

monatlich

Warum polnische Fachkräfte einstellen?

Mit rund 500.000 IT-Beschäftigten gibt es in Polen eine Vielzahl an technischen Talenten. Etwa 20% aller europäischen IT-Spezialisten kommen aus Polen. Wer in Polen einstellt, spart bis zu 77 % der Kosten für Talente und erhält gleichzeitig Zugang zu IT-Wissen und Erfahrung. Eine große Anzahl polnischer Bürger ist nach der Pandemie in ihr Heimatland zurückgekehrt, was den wachsenden Talentpool, die für Remote-Arbeit offen sind, weiter vergrößert. 

Polnische Mitarbeiter:innen sind sehr motivierte Mitarbeiter:innen, die gerne an herausfordernden Projekten arbeiten. Stelle deine:n nächste:n Mitarbeiter:in in Polen ein und profitiere von einem Markt, der einen großen Talentpool zu bieten hat.

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Hohe Zahl von IT-Fachleuten

Polen hat die größte Anzahl von IT-Fachleuten in Mittel- und Osteuropa. Das Land bringt jedes Jahr 71.000 IT-Studenten und 11.000 IT-Absolventen hervor.Auch die Zahl der Softwareentwickler steigt jährlich um 10 %

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Bildung und technische Fähigkeiten

Etwa 99 % der IT-Spezialisten in Polen verfügen über einen Hochschulabschluss, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 81 % liegt. Die polnischen Arbeitskräfte gehören zu den am besten ausgebildeten und qualifizierten in Europa.

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Englischkenntnisse

Mit einem English Proficiency Index (EPI) von 600 im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 500 haben polnische Arbeitnehmer:innen eine der höchsten Raten von Englisch als Zweitsprache in der Welt. Das macht sie zu effektiven Kommunikatoren – bei der Arbeit und darüber hinaus.

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Erfahre mehr über die Einstellungsmöglichkeiten in Polen

Wichtige Eckdaten

Die Republik Polen ist ein Land in Mitteleuropa. Sie ist in 16 Verwaltungsbezirke unterteilt und erstreckt sich über eine Fläche von 312.679 km². Das Klima ist überwiegend mild. Polen grenzt an Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakei, die Ukraine, Weißrussland, Litauen und Russland (die Exklave Kaliningrad). Die Nordgrenze des Landes (440 km lang) verläuft entlang der Ostseeküste. *Hinweis: Bei einer Beschäftigung über WorkMotion erfolgt die Gehaltszahlung immer in der Landeswährung.

Hauptstadt

Warschau

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Bevölkerungszahl

38.24 M

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Mehrwertsteuer

23%

Gesetzliche Feiertage

Die nachfolgend aufgeführten Feiertage gelten für das Jahr 2023. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist laut Arbeitsgesetzbuch in bestimmten Situationen zulässig, wie z. B. bei Schichtarbeit, im Transportwesen und bei Arbeiten, die aufgrund ihres sozialen Nutzens und der täglichen Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind.

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
6. Januar Heilige drei Könige
9. April Ostern
10. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
3. Mai Verfassungstag
28. Mai Pfingssonntag (beweglicher Feiertag)
8. Juni Fronleichnam (beweglicher Feiertag)
15. August Mariä Himmelfahrt
1. November Allerheiligen
11. November Unabhängigkeitstag
25. Dezember 1. Weihnachtstag
26. Dezember 2. Weihnachtstag

Aushändigung des Arbeitsvertrages

Die ungefähre Dauer bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrages an eine:n Arbeitnehmer:in in Polen beträgt 4 Arbeitstage, vorausgesetzt, es gibt keine Sonderwünsche oder Änderungen an unserem Standardarbeitsvertrag. Alle derartigen Wünsche oder Änderungen müssen intern und extern geprüft werden, was unmittelbar zu einer Verzögerung führt. Wenn alle Daten des Talents verfügbar sind, kann der Arbeitsvertrag sofort erstellt werden.

Was du wissen solltest

Arbeitsbedingungen

Urlaub/Freistellung

Gesetzliche Leistungen

Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zieht alle Sozialversicherungsbeiträge ein und leitet sie an die entsprechenden Einrichtungen weiter. Die Beiträge der Arbeitgeber:innen an die staatlichen Fonds decken die Altersrenten-, Erwerbsminderungsrenten-, Unfall- und Krankengeldversicherung ab.

Leistung Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag
Altersrente 9, 76 %* 9,76 %*
Erwerbsminderungsrente 6,5 %* 1,5 %*
Unfallversicherung 1,67 % für Arbeitgeber:innen mit bis zu 9 Beschäftigten; 0,67 % bis 3,33 % für Arbeitgeber:innen mit mehr als 9 Beschäftigten; 1,67 % Pauschalbetrag für ausländische Arbeitgeber:innen -
Arbeitsfond 2,45 % -
Krankengeld - 2,45 %
Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen 0,10 % -
Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK)** 1,5 % (Wenn der Arbeitnehmer an der PPK teilnehmen möchte) 2 % (wenn der:die Arbeitnehmer :in an der PPK teilnehmen möchte)

Krankenversicherung

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 9 % und ist ausschließlich vom Arbeitnehmer:in zu tragen. Ausnahmen gibt es bei den Beiträgen für Behinderte, Rentner und Pensionäre. Der nationale Gesundheitsfonds verwaltet die Gesundheitsleistungen. Polen hat ein gemischtes System der öffentlichen und privaten Finanzierung des Gesundheitswesens.

Unfallversicherung:

Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen die Arbeitsunfallrente oder die Berufskrankheitenrente und eine einmalige Entschädigungszahlung (jednorazowe odszkodowanie).

Erwerbsminderungsrentenversicherung

Die Beiträge werden sowohl von den Arbeitgeber:innen als auch von den Arbeitnehmer:innen getragen.

Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen

Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers garantiert der Fonds für Arbeitnehmerleistungen (Fundusz Gwarantowanych Świadczeń Pracowniczych - FGSP) alle Ansprüche von Arbeitnehmer:innen, ehemaligen Arbeitnehmer:innen und deren Hinterbliebenen.

Arbeitslosenversicherung

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer:innen, die in den letzten 18 Monaten mindestens 365 Tage gearbeitet und den Mindestlohn erhalten haben.

Gesetzliche Altersrente

Die Beiträge zur Altersrentenversicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getragen (jeweils 9,76 % der Beitragsgrundlage). Die Rentenversicherung ist in Polen für alle Arbeitnehmer obligatorisch.

Weitere gesetzliche Leistungen

Mitarbeiterkapitalpläne (Pracownicze Plany Kapitałowe, PPK) sind ein langfristiges Sparmodell, bei dem die privaten Ersparnisse des:der Arbeitnehmer:innen durch den:die Arbeitgeber:in und den Staat gefördert werden. Das Hauptziel der PPK ist, den Teilnehmer:innen nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die auf einem PPK-Konto angesammelten Beträge können jederzeit entnommen werden. Die Anmeldung der Arbeitnehmer:innen bei der PPK durch den:die Arbeitgeber:in erfolgt nach den folgenden Regeln: Arbeitnehmer zwischen 18 und 55 Jahren: automatische Anmeldung; Arbeitnehmer:innen zwischen 55 und 70 Jahren: auf individuellen Antrag des:der Arbeitnehmer:innen, wenn er in den letzten 12 Monaten mindestens 3 Monate bei dem betreffenden Arbeitgeber:in beschäftigt war; Arbeitnehmer:innen über 70 Jahre: können nicht angemeldet werden. Der:Die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, 1,5 % des Arbeitsentgelts in die PPK einzuzahlen, auf freiwilliger Basis können weitere 2,5 % eingezahlt werden.