Häufig gestellten Frage

WorkMotion vereinfacht das Zusammenstellen von internationalen Teams und bietet 100%ig rechtskonforme Lösungen für Hiring, Onboarding und Payroll in 160 Ländern der Welt.

WorkMotion ist der Arbeitgeber, nicht Ihr Unternehmen.

‍Die Beschäftigung von Talenten im Ausland ist mit mehreren Compliance-Risiken verbunden: auf der Unternehmensebene (Betriebsstätte) und in Bezug auf den Mitarbeiter direkt (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht).

Die Kunden von WorkMotion wollen diese Verantwortung nicht übernehmen. WorkMotion kann Zugang zu einem globalen Netzwerk von WorkMotion’s juristischen Einheiten in über 140 Ländern bieten. Diese juristischen Personen stellen dann Ihre Talente ein, d.h. Ihre Mitarbeiter erhalten einen Arbeitsvertrag von der lokalen Gesellschaft. Die lokale Gesellschaft übernimmt alle Verantwortlichkeiten eines Arbeitgebers:

  • Ausstellen des Arbeitsvertrages
  • Gehaltsabrechnung einrichten
  • lokale Anmeldungen des Mitarbeiters bei Behörden
  • Berechnung der monatlichen Abrechnung
  • Zahlungen an den Mitarbeiter (=Gehalt), Steuerbehörden, Sozialversicherung, etc.
  • Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Arbeitsvorschriften
  • usw.

Wir bieten derzeit keine Verwaltung (z.B. Zahlungen, Zeiterfassung, Verträge) von Auftragnehmern an.

Falls Sie Auftragnehmer in Mitarbeiter umwandeln wollen, ist das natürlich kein Problem für uns.

Absolut ja.

Viele unserer Kunden nutzen das Employer of Record Modell von WorkMotions, um schnell und unkompliziert in einem Land einstellen zu können. Wenn Ihr Engagement in einem Land ernster wird, z.B. wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter haben oder mehr Geschäfte in dem Land machen wollen, könnte die Gründung einer juristischen Person eine gute Idee sein. In diesem Fall helfen wir Ihnen, die Mitarbeiter aus unseren Arbeitsverträgen nahtlos in Ihr Unternehmen zu übernehmen.

Nein.

WorkMotion deckt 140+ Länder ab und wir behandeln alle Engagements gleich, unabhängig vom Land.

Länder unterscheiden sich natürlich teilweise in Bezug auf arbeitsrechtliche Bestimmungen (z.B. Frankreich vs. USA) oder gesetzlich vorgeschriebene Leistungen.

Das kommt darauf an.

Wir müssen immer die Regelung in dem Land beurteilen, in dem die Arbeit von Ihrem Mitarbeiter ausgeführt wird.

In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung zum Beispiel auf 18 Monate begrenzt. Es gibt eine Handvoll Länder, in denen ähnliche Regeln gelten.

In den meisten Ländern gibt es jedoch keine Höchstdauer.

WorkMotion (in den meisten Fällen).

WorkMotion ist Ihr Compliance-Partner für die Beschäftigung im Ausland. Wir übernehmen die meisten Risiken, die mit der Beschäftigung Ihrer Talente verbunden sind.

Wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, werden die „finanziellen Konsequenzen“ (z. B. Abfindungen etc.) jedoch von Ihnen getragen. (bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu Kündigungen).

Ja.

Bitte sprechen Sie mit uns, da dies ein sehr interessantes Thema ist, das ein besseres Verständnis Ihrer Bedürfnisse / Pläne erfordert.

Wir können Ihnen zum Beispiel dabei helfen, flexible Arbeitsrichtlinien für Ihr Unternehmen aufzustellen.

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