Unsere Kund:innen fragen uns oft, ob sie ihren Mitarbeiter:innen Benefits anbieten können, z.B. in Form einer Firmenkreditkarte oder eines Weihnachtsgeschenks.
Mit WorkMotion ist das möglich. Dies gilt auch für Kund:innen, die ihre Remote-Mitarbeiter:innen in jede Art von Mitarbeiter:innenbeteiligung einbeziehen möchten, z. B. in Form von Aktienoptionen oder virtuellen Aktien.
Wenn ein Unternehmen jedoch direkte Zahlungen oder Leistungen an seine EOR-Mitarbeiter:innen (Employer of Record) sendet, kann dies das Risiko erhöhen, dass Talente als direkt bei dem Unternehmen beschäftigt angesehen werden. Um die mit der Mitbeschäftigung verbundenen Risiken zu mindern, muss der Employer of Record als primäre:r Arbeitgeber :in für alle Mitarbeiter:innen gelten.
Wenn das Unternehmen rechtzeitig Informationen an seine:n EOR-Anbieter:in, in diesem Fall WorkMotion, sendet, ist das Risiko minimal. Diese Informationen müssen Folgendes umfassen:
- wann die Zahlung/Leistung erbracht wurde
- um welche Art von Zahlung/Leistung es sich handelt
- den Wert der Zahlung/Leistung
- steuerliche Angaben zu der Zahlung/Leistung, z. B. die Steuerbemessungsgrundlage und die Art der Besteuerung