Österreich liegt im Herzen Europas und besticht durch seine kulturelle Vielfalt. Mit seinen majestätischen Alpen, malerischen Seen und charmanten Städten zieht es Besucher aus der ganzen Welt an. Weltbekannt ist die Kunst von Gustav Klimt und Egon Schiele sowie die österreichische Küche mit dem Wiener Schnitzel und der Sachertorte. Aber wusstest du auch, dass das Land für seine hoch und gut ausgebildeten Arbeitskräfte bekannt ist? Wir zeigen dir, was die österreichischen Fachkräfte so besonders macht und wie du dort Talente einfach, schnell und rechtskonform einstellen kannst.
Möchte dein Unternehmen das nächste Talent in Österreich einstellen? Dann bist du bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben bereits Hunderte von Unternehmen bei der Einstellung von Talenten aus dem Ausland unterstützt und verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse in diesem Land. Mit unserem Expertenteam und technischen Lösungen wird es für dich ganz einfach.
Mit unserem Tool für Spesenabrechnung kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen steuerkonform bei der Berechnung der Spesenabrechnung von Talenten bleibt. Ganz egal wo auf der Welt.
Sende Laptops und andere Geräte über unsere Plattform mit nur wenigen Klicks an deine Talente in Österreich.
Betreuung der Prozesse durch ein erfahrenes Expertenteam und pünktliche Auszahlung der Gehälter an Talente in der jeweiligen Landeswährung.
Mit unserer Employer-of-Record (EOR)-Lösung kannst du deine Talente in Österreich ganz einfach einstellen. Unsere Tochtergesellschaften und Netzwerkpartner sorgen dafür, dass dieser Prozess schnell und zu 100 % rechtskonform abläuft.
UTC+1
30 Tage
Kein Mindestlohn. Wird im Kollektivvertrag geregelt.
EUR
13 Tage
monatlich
Österreichs Talente zeichnen sich durch ein hohes Bildungsniveau, technisches Wissen, eine hohe Arbeitsmoral und Anpassungsfähigkeit an globale Märkte aus. Die zentrale Lage in Europa und die starken Wirtschaftsbeziehungen zu benachbarten Ländern tragen zu einer globalen Denkweise in der berufstätigen Bevölkerung bei. Österreicher fühlen sich in internationalen und multikulturellen Umgebungen sehr wohl.
Österreich hat eine starke Tradition in technischer Expertise, insbesondere in Bereichen wie Ingenieurwesen, Fertigung und Technologie. Diese technische Kompetenz trägt zur Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bei. Österreichische Arbeitnehmer sind auch für ihre starke Arbeitsmoral, Professionalität und Hingabe bekannt.
Österreich verfügt über ein etabliertes und hochwertiges Bildungssystem, das einen starken Schwerpunkt auf den Disziplinen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik legt. Österreichische Universitäten und technische Einrichtungen bringen kontinuierlich qualifizierte Absolventen hervor.
Österreich legt einen erheblichen Schwerpunkt auf Innovation und Forschung. Das Land verfügt über ein starkes Forschungs- und Entwicklungsumfeld, das Innovation und Kreativität bei seinen Talenten fördert. Österreich hat ein wachsendes unternehmerisches Ökosystem mit einem Fokus auf Start-Ups und Innovation.
Österreich ist eine föderale Republik, die aus neun Bundesländern besteht und eine Fläche von 83.878 Quadratkilometern umfasst. Es grenzt an die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien. Die österreichische Wirtschaftsstruktur ist überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Die wichtigsten Industriezweige sind die Nahrungsmittel-, Maschinen- und Stahl-, Chemie- und Fahrzeug-, Elektro- und Elektronik- sowie die Holz- und Papierindustrie. Was die Beschäftigung nach Wirtschaftssektoren betrifft, so ist der Dienstleistungssektor der größte Arbeitgeber (70,99 %), gefolgt von der Industrie (25,36 %) und der Landwirtschaft (3,65 %).
*Hinweis: Bei einer Beschäftigung über WorkMotion erfolgt die Gehaltszahlung immer in der Landeswährung.
Wien
8.96 M
20 %
In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage pro Jahr, die im ganzen Land anerkannt werden, sowie einige regionale Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gelten.
Die nachfolgend aufgeführten Feiertage gelten für das Jahr 2023.
Date | Holiday Name |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
6. Januar | Heilige Drei Könige |
10. April | Ostermontag |
1. Mai | Staatsfeiertag |
18. Mai | Christi Himmelfahrt |
29. Mai | Pfingstmontag |
08. Juni | Fronleichnam |
15. August | Mariä Himmelfahrt |
26. Oktober | Nationalfeiertag |
1. November | Allerheiligen |
8. Dezember | Mariä Empfängnis |
25. Dezember | Weihnachten |
26. Dezember | Stephanstag |
Die ungefähre Dauer bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrages an eine/n Arbeitnehmer: in Österreich beträgt 4 Arbeitstage vorausgesetzt, es gibt keine Sonderwünsche oder Änderungen an unserem Standardarbeitsvertrag. Alle derartigen Wünsche oder Änderungen müssen intern und extern geprüft werden, was unmittelbar zu einer Zeitverzögerung führt.
Eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden einschließlich Überstunden darf nicht überschritten werden. Überstunden werden mit einem Satz von 150 % des regulären Einkommens vergütet.
Das österreichische Arbeitsrecht sieht für die Probezeit in Arbeitsverhältnissen eine Höchstdauer von einem Monat vor.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Art des Vertrags und den Dienstjahren.
Anzahl der Dienstjahre | Kündigungsfrist – Arbeitgeber:in | Kündigungsfrist – Arbeitnehmer:in |
Während der Probezeit | Keine Kündigungsfrist | Keine Kündigungsfrist |
Im ersten Monat der befristeten Beschäftigung | 1 Woche | 1 Woche |
Weniger als 2 Jahre | 6 Wochen | 1 Monat (im gegenseitigen Einvernehmen auf 6 Monate verlängerbar) |
2 bis 5 Jahre | 2 Monate | 1 Monat (im gegenseitigen Einvernehmen auf 6 Monate verlängerbar) |
Über 5 Jahre bis 15 Jahre | 3 Monate | 6 Monate |
Über 15 Jahre bis 25 Jahre | 4 Monate | 6 Monate |
Über 25 Jahre | 5 Monate | 6 Monate |
Für jedes Arbeitsjahr (bezahltes Urlaubsjahr) haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ununterbrochenen bezahlten Urlaub:
Ab dem 26. Dienstjahr bei demselben/derselben Arbeitgeber:in erhöht sich die Zahl der Urlaubstage auf
Während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ist auf Verlangen der Arbeitgeber:innen eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Arbeitnehmer:innen haben weiterhin Anspruch auf das Gehalt, welches durch die Krankenversicherung finanziert wird.
Überblick über die Lohnfortzahlung bei Krankheit
Beschäftigungsdauer ohne Unterbrechungen | Anspruch auf Lohnfortzahlung |
Im ersten Jahr der Beschäftigung | 6 Wochen volles Gehalt + 4 Wochen halbes Gehalt |
Über 25 Jahre | 12 Wochen volles Gehalt + 4 Wochen halbes Gehalt |
15 Jahre bis unter 25 Jahre | 10 Wochen volles Gehalt + 4 Wochen halbes Gehalt |
1 Jahr bis unter 15 Jahre | 8 Wochen volles Gehalt + 4 Wochen halbes Gehalt |
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für mindestens zwei Monate und höchstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, wenn das Kind im selben Haushalt lebt. Für den Elternteil, der die Elternzeit zuerst nimmt, beginnt diese in der Regel acht bis 12 Wochen nach der Geburt.
Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub beträgt 16 bezahlte Wochen. Die Bezahlung wird von der Krankenkasse eingefordert.
Während der gesetzlichen Schutzfrist – acht Wochen vor der Entbindung und in der Regel acht Wochen nach der Entbindung – besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.
Unbeschadet des Anspruchs auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer für den Zeitraum ab der Geburt seines Kindes bis zum Ablauf des Beschäftigungsverbots der Mutter nach der Geburt des Kindes auf seinen Antrag hin Anspruch auf einen Monat unbezahlten Vaterschaftsurlaub.
Pflege eines Familienangehörigen zu Hause
Wer eine/n im gleichen Haushalt lebende/n Angehörige:n pflegen muss, kann unter bestimmten Bedingungen eine Woche von der Arbeit freigestellt werden und erhält eine Lohnfortzahlung. Eine weitere Woche pro Kalenderjahr ist möglich, wenn ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, erneut erkrankt und betreut werden muss.
Bei Sonderurlaub handelt es sich um ein- bis dreitägigen bezahlten Urlaub, der bei ganz besonderen Ereignissen wie einer Heirat oder einem Todesfall in der Familie gewährt wird.
Der Sozialversicherungsbeitrag deckt die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung ab.
Es gelten die folgenden Arbeitgeberbeitragssätze:
Leistungen | Arbeitnehmerbeitrag | Arbeitgeberbeitrag |
---|---|---|
Krankenversicherung | 3.87% | 3.78% |
Unfallversicherung | - | 1.2% |
Rentenversicherung | 10.25% | 12.55% |
Arbeitslosenversicherung | 3% | 3% |
Insolvenzgeldversicherung | - | 0.1% |
Betriebliche Vorsorgekasse | - | 1.53% |
Arbeiterkammerbeitrag | 0.5% | - |
Wohnbauförderung | 0.5% | 0.5% |
Kommunalsteuer | - | 3% |
Gesamt | 18.12% | 25.66% |
In Österreich gilt das Prinzip der Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz wird also automatisch durch das Gesetz geschaffen und besteht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige in Österreich sowie für bestimmte Angehörige.Das gesetzliche Krankenversicherungssystem bietet den Versicherten und ihren mitversicherten Familienangehörigen einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 3,78 %.
Die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung bietet Schutz gegen das Eintreten und die Folgen von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Versichert sind Arbeitnehmer:innen während der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Der Schutz umfasst sowohl Maßnahmen zur Unfallprävention als auch Leistungen im Verletzungsfall. Der Arbeitgeberanteil an der Unfallversicherung beträgt 1,2 %.
Alle Arbeitnehmer:innen, Auszubildenden und Teilnehmer:innen an beruflicher Wiedereingliederung mit einem Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 386,80 € pro Monat sind in der Arbeitslosenversicherung versichert.Für die Auszahlung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und die Überprüfung des Anspruchs auf diese Leistungen ist das Arbeitsmarktservice zuständig. Der Arbeitgeberanteil an der Arbeitslosenversicherung beträgt 3 %.
Das Rentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen. Die Höhe der Regelaltersrente wird unter Berücksichtigung des Alters der Antragsteller:innen, der Versicherungsdauer und der Höhe der von den Antragstellern:innen gezahlten Beiträge berechnet. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung beträgt 12,55 %.
Wenn der/die überlebende Ehepartner:in (oder der/die unterhaltsberechtigte ehemalige Ehepartner:in) eines/r verstorbenen Versicherten das 35. Lebensjahr vollendet hat oder wenn aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, kann eine Witwen- oder Witwerpension beansprucht werden.
Die Invaliditätspension fällt unter die allgemeine Rentenversicherung, zu der Arbeitgeber:innen 12,55 % beitragen. Um Anspruch auf eine Invaliditätspension zu haben, müssen Arbeitnehmer:innen in den letzten 120 Kalendermonaten mindestens 60 Versicherungsmonate nachweisen können.Eine Wartezeit ist nicht erforderlich, wenn die Invalidität auf einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung zurückzuführen ist. Sie ist auch nicht erforderlich, wenn die Invalidität vor Vollendung des 27. Lebensjahres eintritt, sofern die betreffende Person seit mindestens sechs Monaten versichert ist.
Möchte dein Unternehmen expandieren und Talente
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was du zur Gründung einer lokalen Einheit im Ausland
alles beachten musst und wer dir dabei helfen kann!