Deutschland ist bekannt für sein Bier, das Oktoberfest und das Land der Dichter und Denker. Hinsichtlich des BIP ist das Land die viertgrößte Volkswirtschaft Europas und zieht viele talentierte Fachkräfte an. Wir zeigen dir, wie du ein Remote-Team in Deutschland aufbauen, einstellen und verwalten kannst.
Möchte dein Unternehmen das nächste Talent in Deutschland einstellen? Dann bist du bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben bereits Hunderte von Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen aus dem Ausland unterstützt und verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse in diesem Land. Mit unserem Expertenteam und technischen Lösungen wird es für dich ganz einfach.
Beschleunige den Einstellungsprozess deiner Mitarbeiter:innen und halte dabei die geltenden Vorschriften zu 100 % ein.
Berechne das Nettogehalt in Deutschland nach Abzügen und vergleiche es direkt mit dem Gehalt in anderen Ländern.
Sende Laptops und andere Geräte über unsere Plattform mit nur wenigen Klicks an deine Talente in Deutschland.
Betreuung der Prozesse durch ein erfahrenes Expertenteam und pünktliche Auszahlung der Gehälter an Talente in der jeweiligen Landeswährung.
Mit unserer Employer-of-Record (EOR)-Lösung kannst du deine Talente in Deutschland ganz einfach einstellen. Unsere Tochtergesellschaften und Netzwerkpartner sorgen dafür, dass dieser Prozess schnell und zu 100 % rechtskonform abläuft.
UTC+1
24 tage
€12 (Stunden-lohn)
EUR
9 Tage
monatlich
Fachkräfte in Deutschland bringen ein gutes Fachwissen, Präzision, eine hohe Arbeitsmoral und eine starke Kooperationsbereitschaft mit sowie streben für kontinuierliche Verbesserungen. Diese Qualitäten tragen zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und seinem Ruf als weltweit führendes Land in verschiedenen Branchen bei.
Deutsche Fachkräfte sind bekannt für ihre gute Ausbildung und ein umfassendes Training in ihren jeweiligen Fachgebieten. Der Schwerpunkt, den das Land auf eine qualitativ hochwertige Bildung und Berufsausbildung legt, bringt hochqualifizierte und sachkundige Fachkräfte hervor.
Die Deutschen sind bekannt für ihre Präzision und Liebe zum Detail, insbesondere in Branchen wie Maschinenbau, Fertigung und Automobilbau. Dieser sorgfältige Ansatz gewährleistet die Herstellung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen.
Obwohl deutsche Fachkräfte für ihre Präzision bekannt sind, sind sie auch sehr innovativ und kreativ und haben eine hohe Arbeitsmoral. Sie tragen zu Spitzenforschung und Entwicklungen in verschiedenen Branchen bei.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die über eine eigenständige Selbstverwaltung verfügen, sofern im Grundgesetz nichts anderes festgelegt ist. Das Bundesrecht hat Vorrang vor dem Landesrecht. Geografisch erstreckt sich Deutschland über 357.114 Quadratkilometer. Das Land grenzt an Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Polen und die Schweiz. Deutschland ist die führende Wirtschaftsmacht in Europa und steht an vierter Stelle der Weltrangliste. Der Dienstleistungssektor beschäftigt 72 % der Arbeitskräfte, gefolgt vom Industriesektor mit etwa 26,8 %.
*Hinweis: Bei einer Beschäftigung über WorkMotion erfolgt die Gehaltszahlung immer in der Landeswährung.
Berlin
83.22 M
19 %
Die nachfolgend aufgeführten Feiertage gelten für das Jahr 2023.
Die Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer bestimmen die Termine der Feiertage in ihren jeweiligen Regionen. Bundesweit gibt es neun gesetzlich festgelegte Feiertage.
Datum | Feiertags |
---|---|
1. Januar | Neujahrstag |
7. April | Karfreitag |
10. April | Ostermontag |
1. Mai | Tag der Arbeit |
18. Mai | Christi Himmelfahrt |
29. Mai | Pfingstmontag |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
25. - 26. Dezember | Weihnachten |
Die ungefähre Dauer bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrages an eine:n Arbeitnehmer:in in Deutschland beträgt 4 Arbeitstage, vorausgesetzt, es gibt keine Sonderwünsche oder Änderungen an unserem Standardarbeitsvertrag. Alle derartigen Wünsche oder Änderungen müssen intern und extern geprüft werden, was unmittelbar zu einer Verzögerung führt.
Die Wochenarbeitszeit liegt je nach Tarifvertrag zwischen 38 und 48 Stunden.
In Deutschland sind Überstunden streng geregelt. Arbeitnehmer:innen haben die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegte Anzahl von Stunden zu leisten. Die Arbeitszeit darf einen Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten.
Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, eine Probezeit von maximal sechs Monaten zu vereinbaren. Alternativ können sie auch ein Arbeitsverhältnis durch einen befristeten Vertrag für bis zu sechs Monate eingehen.
In Deutschland kann die Kündigung nur zum Ende der nächstmöglichen Frist erfolgen. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Mindestfrist vier Wochen, gerechnet ab dem 15. oder dem Ende eines Monats.
Für Arbeitgeber:innen richten sich die Kündigungsfristen nach zwei Jahren Beschäftigung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, wie in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:
Anzahl der Dienstjahre | Kündigungsfrist |
2 bis weniger als 5 | 1 Monat |
5 bis weniger als 8 | 2 Monate |
8 bis weniger als 10 | 3 Monate |
10 bis weniger als 12 | 4 Monate |
12 bis weniger als 15 | 5 Monate |
15 bis weniger als 20 | 6 Monate |
20 und mehr | 7 Monate |
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Tage pro Kalenderjahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Auf der Grundlage von Arbeitstagen beträgt der Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr, wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgezählt werden.
Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Waren Arbeitnehmer:innen mindestens vier Wochen beschäftigt und haben ihre Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet, können sie bis zu sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung in Höhe von 100 % des Lohns von dem/der Arbeitgeber/in verlangen.
Arbeitnehmer:innen müssen ein ärztliches Attest für eine Abwesenheit von mindestens drei Tagen vorlegen.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den/die Arbeitgeber:in haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ein Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Das Krankengeld (70 % des letzten regelmäßigen Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer:innen, jedoch höchstens 90 % des Nettoverdienstes) wird bis zu 78 Wochen (72 Wochen, wenn der/die Arbeitgeber:in bereits sechs Wochen gezahlt hat) über einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt (Krankenversicherungsträger).
Eltern haben Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Wenn der/die Arbeitgeber:in zustimmt, können bis zu 12 Monate dieses Zeitraums bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes verschoben werden.
Arbeitnehmer:innen, die seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen beschäftigt sind, können bei einem Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten während des Elternurlaubs in Teilzeit arbeiten. Arbeitnehmer:innen haben außerdem das Recht, während des Elternurlaubs eine Verringerung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 30 Wochenstunden zu beantragen.
Der Mutterschaftsurlaub beträgt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bzw. 12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten. Die Zahlungen an die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs werden zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse und zum Teil von den Arbeitgebern:innen geleistet. Die Krankenkasse zahlt während dieses Zeitraums 13 € pro Tag und die Arbeitgeber:innen steuern die Differenz zur Höhe des durchschnittlichen Nettogehalts (auf der Grundlage der letzten drei Monate) bei.
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub.
Arbeitnehmer:innen mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub von 5 Tagen pro Jahr oder 10 Tagen in 2 Jahren. Die Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze zum Bildungsurlaub, die die bezahlte Freistellung von der Arbeit regeln.
Für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Pflegezeit. Diese wird für bis zu sechs Monate bei vollständiger oder teilweiser Freistellung von der Arbeit gewährt.
Die folgenden gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben sind von den Arbeitgebern:innen zu tragen:
*Die Beträge sind je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich.
Leistung | Arbeitgeberbeitrag | Grenzwert |
---|---|---|
Rentenversicherung | 9,3 % | 7.300,00 € pro Monat (7.100 € für Ostdeutschland) |
Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 7.300,00 € pro Monat (7.100 € für Ostdeutschland) |
Krankenversicherung | 7,3 % | 4.987,50 € pro Monat |
Pflegeversicherung | 1,7 % | 4.987,50 € pro Monat |
Arbeitsunfallversicherung | 1,3 % durchschnittlich* | - |
Insolvenzgeld | 0,06 % | 85.200 € jährlich (80.400 € für Ostdeutschland) |
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel als Geld- oder Sachleistungen erbracht. Versicherte haben Anspruch auf:
Die staatliche Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer:innen obligatorisch. Sie deckt Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit sowie die Folgen von Berufskrankheiten ab. Die Prämie wird nach den jeweiligen Risikoklassen innerhalb einer Branche festgelegt.
Ist die Arbeitslosigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit und ist die Erwerbsfähigkeit der Arbeitskraft länger als 26 Wochen nach dem anspruchsbegründenden Ereignis um mindestens 20 % gemindert, hat er/sie Anspruch auf eine Rente.
Nachdem Arbeitnehmer:innen in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in Deutschland gearbeitet haben, haben sie sechs Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 60-70 % des bisherigen Durchschnittseinkommens von der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Verdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Die Dauer der Zahlungen kann je nach Betriebszugehörigkeit länger sein.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben und für Personen, die 1964 oder später geboren sind, liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Eine besondere Dienstaltersrente wird mit 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren für diejenigen gezahlt, die 1964 oder später geboren sind.
Die Teilnahme am öffentlichen Rentenversicherungssystem ist für Arbeitnehmer:innen obligatorisch. Arbeitnehmer:innen mit weniger als fünf Beitragsjahren erhalten keine Leistung. Je nach Art der Rente ist die Wartezeit für den Rentenanspruch unterschiedlich lang. Versicherte können eine vorzeitige Rente ab dem 63. Lebensjahr beantragen, wenn sie 35 Jahre anrechnungsfähige Rentenbeiträge nachweisen können. Als Ausgleich für die längere Rentenzeit wird die Rente für jeden Monat bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (bei schwerbehinderten Menschen bis zum 65. Lebensjahr) um 0,3 % gekürzt.
Führt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Tod der versicherten Person, übernimmt die Versicherung die Bestattungskosten (Bestattungsgeld).
Stirbt ein:e Arbeitnehmer:in an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so wird eine Hinterbliebenenrente an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gezahlt.
Im Jahr 2023 erhalten gesetzlich krankenversicherte Eltern aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie weiterhin Krankengeld für jedes ihrer gesetzlich krankenversicherten Kinder. Dieses Krankengeld wird für einen Zeitraum von bis zu 30 Arbeitstagen pro Jahr gewährt (bei Alleinerziehenden bis zu 60 Arbeitstagen), wenn:
Der Anspruch ist auf insgesamt 65 Arbeitstage bzw. 130 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt. Bei behinderten und hilfsbedürftigen Kindern, die gesetzlich versichert sind, haben die versicherten Eltern Anspruch auf Krankengeld ohne Altersgrenze.
Möchte dein Unternehmen expandieren und Talente
im Ausland beschäftigen? Hier kannst du nachlesen,
was du zur Gründung einer lokalen Einheit im Ausland
alles beachten musst und wer dir dabei helfen kann!