Frankreich, ein Land von bemerkenswerter Vielfalt und Schönheit, ist nicht nur für seine berühmten Wahrzeichen wie den Eiffelturm in Paris oder die strahlenden Strände der französischen Riviera bekannt. Es ist auch ein Land mit einer reichen Geschichte, einer herausragenden kulinarischen Tradition und einer lebendigen Kultur. Doch abgesehen von all dem ist Frankreich auch für seine wachsende Bevölkerung hochgebildeter und qualifizierter Arbeitskräfte bekannt. Wir zeigen dir, wie du dein Remote-Team in Frankreich aufbauen, einstellen und verwalten kannst.
Wenn dein Unternehmen das nächste Talent in Frankreich einstellen möchte, dann bist du bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben bereits Hunderte von Unternehmen bei der Einstellung von Talenten aus dem Ausland unterstützt und verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse in diesem Land. Mit unserem Expertenteam und unseren technischen Lösungen wird es für dich ganz einfach.
Berechne das Nettogehalt in Frankreich nach Abzügen und vergleiche es direkt mit dem Gehalt in anderen Ländern
Betreuung der Prozesse durch ein erfahrenes Expertenteam und pünktliche Auszahlung der Gehälter an Talente in der jeweiligen Landeswährung.
Mit unserem Tool für Spesenabrechnung kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen steuerkonform bei der Berechnung der Spesenabrechnung von Talenten bleibt. Ganz egal wo auf der Welt.
Sende Laptops und andere Geräte über unsere Plattform mit nur wenigen Klicks an deine Talente in Frankreich.
Mit unserer Employer-of-Record (EOR)-Lösung kannst du deine Talente in Frankreich ganz einfach einstellen. Unsere Tochtergesellschaften und Netzwerkpartner sorgen dafür, dass dieser Prozess schnell und zu 100 % rechtskonform abläuft.
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EUR
11 Tage
monatlich
Die Franzosen sind kreativ und innovativ. Frankreich verfolgt eine Politik zur Entwicklung von Clustern - "pôles de compétitivité" -, in denen Forschungsinstitute, Ausbildungszentren und Unternehmen zusammengeschlossen sind. Im Allgemeinen sind französische Arbeitnehmer:innen für ihr hohes Qualifikationsniveau und ihre Qualifikationen bekannt. Dies ist auf die kostenlose öffentliche Bildung und die hervorragenden Ausbildungsmöglichkeiten zurückzuführen.
Franzosen sind dafür bekannt, dass sie sich für eine höhere Ausbildung entscheiden und sich an Veränderungen in der Organisation oder den Arbeitsmethoden anpassen können.
Frankreich, offiziell die Französische Republik, ist ein Land im Nordwesten Europas mit einer realen BIP-Wachstumsrate von 7 % im Jahr 2021. Das Land grenzt an den Golf von Biskaya und den Ärmelkanal zwischen Belgien und Spanien. Es befindet sich südöstlich des Vereinigten Königreichs und grenzt an das Mittelmeer zwischen Italien und Spanien. Als wichtigster Agrarproduzent in Europa gehört es zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Frankreich ist Mitglied zahlreicher Organisationen und spielt als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der NATO, der G7, der G20, der EU und anderer multilateraler Organisationen weltweit eine einflussreiche Rolle. *Hinweis: Bei einer Beschäftigung über WorkMotion erfolgt die Gehaltszahlung immer in der Landeswährung.
Paris
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In Frankreich gibt es 11 gesetzlich geregelte Feiertage. Die Region Elsass und das Departement Moselle haben zwei zusätzliche Tage. Anders als in den meisten Ländern verschieben sich diese Feiertage nicht, wenn sie auf ein Wochenende fallen. Die nachfolgend aufgeführten Feiertage gelten für das Jahr 2023.
Datum | Name des Feiertags |
---|---|
1. Januar | Neujahrstag (Jour de l’an) |
10. April | Ostermontag (Lundi de Pâques) |
1. Mai | Tag der Arbeit (Fête du premier mai) |
8. Mai | Tag des Sieges im 2. Weltkrieg (Fête du huitième mai/Jour de la Victoire 45) |
18. Mai | Christi Himmelfahrt (Jour de l’Ascension) |
28. Mai | Pfingstmontag (Pentecost Monday/Lundi de Pentecôte) |
14. Juli | Französischer Nationalfeiertag (Fête nationale) |
15. August | Mariä Himmelfahrt (Assomption) |
1. November | Allerheiligen (La Toussaint) |
11. November | Tag des Waffenstillstands (Jour d’armistice) |
25. Dezember | 1. Weihnachtstag (Noël) |
Die ungefähre Dauer bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrages an eine/n Arbeitnehmer:in in Frankreich beträgt 15 Arbeitstage, vorausgesetzt, es gibt keine Sonderwünsche oder Änderungen an unserem Standardarbeitsvertrag. Alle derartigen Wünsche oder Änderungen müssen intern und extern geprüft werden, was unmittelbar zu einer Zeitverzögerung führt.
ist die maximale Arbeitszeit pro Woche
beträgt die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
ist die maximale Arbeitszeit pro Tag
beträgt die Pausenzeit nach sechs Stunden Arbeit
Jede Arbeitsstunde, die auf Wunsch der Arbeitgeber:innen über die gesetzliche Dauer von 35 Stunden hinaus geleistet wird, zählt als Überstunde. Leitende Angestellte und Arbeitnehmer:innen, die „forfait-jours“ arbeiten, sind von Überstunden nicht betroffen. Wenn kein Tarifvertrag oder keine Betriebsvereinbarung vorliegt, werden Überstunden, die über die gesetzliche Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, um einen Zuschlag erhöht:
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen oder Arbeitgeber:innen richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit, wobei die folgenden Bedingungen gelten:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
Weniger als 6 Monate | Keine gesetzliche Mindestfrist |
6 Monate bis 2 Jahre | 1 Monat |
Über 2 Jahre | 2 Monate |
In den Tarifverträgen für Führungskräfte sind in der Regel höhere Kündigungsfristen vorgesehen: etwa zwei Monate bei neun Monaten Betriebszugehörigkeit, drei Monate bei vier Jahren und vier Monate bei 20 Jahren. Auch für Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen und für Arbeitnehmer:innen in der Probezeit gibt es vorgeschriebene Kündigungsfristen.
Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf einen Urlaub von 2,5 Arbeitstagen pro Monat. Die Gesamtdauer des Urlaubs darf 30 Tage (25 Arbeitstage) pro Jahr nicht überschreiten. Für den Jahresurlaub haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe eines Zehntels der gesamten Bruttobezüge, die sie während des Bezugszeitraums erhalten haben.
Die Elternzeit wird als zusätzlicher Urlaub zum Jahresurlaub gewährt. Arbeitnehmer:innen, die am 30. April des Vorjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zwei zusätzliche Tage Jahresurlaub pro unterhaltsberechtigtem Kind. Dieser Urlaub wird auf einen Tag gekürzt, wenn der gesetzliche Urlaub nicht mehr als sechs Tage beträgt. Darüber hinaus gibt es zusätzlichen unbezahlten Urlaub im Falle von Ausbildung und Krankheit eines Kindes.
Die schwangere Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 10 Wochen danach). Um Anspruch auf Mutterschaftsbeihilfe zu haben, muss die Arbeitnehmerin mindestens 10 Monate vor Beginn der Schwangerschaft versichert sein. Im Falle eines durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen gesundheitlichen Problems kann der Mutterschaftsurlaub um zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und um vier Wochen nach dem Entbindungstermin verlängert werden.
Der Adoptionsurlaub beträgt 16 Wochen. Bei der Adoption von mehr als einem Kind wird dieser Urlaub auf 22 Wochen verlängert. Wenn das adoptierte Kind mindestens das dritte Kind im Haushalt ist, verlängert sich die Urlaubszeit auf 18 Wochen.
Der Vaterschaftsurlaub wurde zum 1. Juli 2021 verlängert. Die Dauer unterscheidet sich bei Einzel- und Mehrlingsgeburten.
Der gesamte Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.
Seit dem 1. Januar 2020 wird eine neue Urlaubskategorie angeboten, die von der Mutterschaftsversicherung bezahlt wird. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Kind oder ein Angehöriger unter 25 Jahren stirbt. Die dreitägige Wartezeit, die für Krankheitsurlaub erforderlich ist, entfällt hier. Der Urlaub ist innerhalb von 13 Wochen nach dem Tod des Kindes vorgesehen. Er muss innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall genommen werden und dauert höchstens acht oder 15 Tage, die je nach der beruflichen Situation des/der Versicherten aufgeteilt werden können.
Seit Januar 2023 müssen Arbeitgeber:innen die folgenden gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen: *Dieser Satz variiert je nach Unternehmensgröße und -risiken. **Der Satz von 3,45 % gilt für Unternehmen, die zur allgemeinen Beitragssenkung berechtigt sind und für Jahresgehälter, die höchstens dem 3,5-fachen des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) entsprechen. ***Die Obergrenze entspricht vier monatlichen Höchstbeträgen der Sozialversicherung (4 x 3.666 €).
Leistung | Arbeitgeberanteil (% des Gesamteinkommens) | Höchstbetrag |
---|---|---|
Sozialversicherung | ||
Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod | 13 % oder 7 % | Nicht festgelegt |
Pflege ("Contribution solidarité autonomie"/ CSA) | 0,3 % | Nicht festgelegt |
Rentenversicherung (gedeckelt) | 8.,55 % | 3,666 € |
Old-age Rentenversicherung | 1,9 % | Nicht festgelegt |
Arbeitsunfälle* | Variabel | Nicht festgelegt |
Familienbeihilfen** | 5,25 % oder 3,45 % | Nicht festgelegt |
Arbeitslosigkeit*** | 4,05 % | 14,664 € |
AGS | 0,15 % | 14,664 € |
Zusatzrenten (Agirc-Arrco-System) | ||
Gruppe 1 | 4,72 % | 3,666 € |
CEG (Beitrag zum allgemeinen Ausgleich) | 1,29 % | 3,666 € |
Gruppe 2 | 12,95 % | von 3,666 € bis € 29,328 € |
CEG | 1,62 % | von 3,666 €3 bis 29,328 €3 |
Arbeitnehmer:innen, die in Frankreich arbeiten, haben durch ihre Sozialversicherungsbeiträge (cotisations socialise) Anspruch auf Krankenversicherung.
Die Sozialversicherung zahlt während eines attestierten krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ein Krankentagegeld. Das Krankentagegeld beträgt 50 % des durchschnittlichen Grundgehalts und wird für höchstens 360 Tage in einem Zeitraum von drei Jahren gezahlt.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen bei Arbeitsunfällen sind die gleichen wie für Leistungen der Krankenversicherung. Die Ausnahme besteht darin, dass alle Leistungen (medizinisch, chirurgisch und pharmazeutisch) zu 100 % übernommen werden, während sie bei der regulären Krankenversicherung 70 % betragen..
Situation | Leistung |
Tag des Unfalls | Arbeitgeber:innen zahlen den vollen Tageslohn |
Die ersten 28 Tage des attestierten krankheitsbedingten Ausfalls | Ein Tagegeld von 60 % des Tageslohns |
29. Tag – 3 Monate | Ein Taggeld von 80 % des Tageslohns |
Mehr als 3 Monate | Der Leistungssatz des Antragstellers kann im Falle einer allgemeinen Lohnerhöhung nach oben korrigiert werden |
Um Arbeitslosengeld zu erhalten (Leistung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt / "ARE"), müssen Antragsteller:innen die folgenden sieben Voraussetzungen erfüllen: Als arbeitssuchend registriert sein; Nicht das Alter und die Anzahl der Quartale erreicht haben, die für eine Vollrente erforderlich sind oder nicht die Voraussetzungen für einen Vorruhestand erfüllen; Seit dem 1. Dezember 2021: Mindestens sechs Monate (130 Tage oder 910 Stunden) in den letzten 24 Monaten gearbeitet haben; Unfreiwillig arbeitslos sein oder einen nachweisbaren, echten und substanziellen Plan für eine berufliche Veränderung haben; Körperlich fit für die Arbeit sein; Eine ernsthafte und kontinuierliche Suche nach einem Arbeitsplatz betreiben; Über einen Wohnsitz im geografischen Geltungsbereich der französischen Arbeitslosenversicherung verfügen.
Das französische Rentensystem basiert auf einem 3-Säulen-Modell:
Eine französische Rente erhalten in der Regel diejenigen, die eine bestimmte Anzahl von Jahren in Frankreich gelebt und gearbeitet haben (mindestens 10 Jahre) und weitere Bedingungen erfüllen. Der maximale Rentenbetrag kann erst nach 40-43 Arbeitsjahren in Frankreich beansprucht werden. Allerdings können Arbeitnehmer:innen auch in eine Zusatzrente und/oder eine private Rentenversicherung einzahlen, um ihre Rente zusätzlich abzusichern.