Vorteile: Festanstellung für Arbeitnehmer
Während der Coronakrise haben sich für Arbeitnehmer die offensichtlichen Vorteile einer Festanstellung gezeigt, ob in Form von staatlich gefördertem Kurzarbeitergeld oder durch ein psychisches Sicherheits- und Zugehörigkeitsgefühl. Aber auch bereits vor der Pandemie konnten Arbeitnehmer, die sich in einer Festanstellung befanden, entspannter in die Zukunft schauen. Hohe Fixkosten, Investitionen oder Kredite sind bei einer Festanstellung deutlich einfacher zu tätigen und planbarer umzusetzen. Des Weiteren sind Festangestellte durch gesetzliche Sozialversicherungen vor z.B. Arbeitsunfällen oder Arbeitsunfähigkeit geschützt. Freiberufler müssen sich eigenständig um eine private Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung kümmern. Für Arbeitgeber auf der anderen Seite bietet eine Festanstellung ebenfalls mehr Sicherheit, Planbarkeit und Kontrolle. Freiberufler dürfen gesetzlich über die Anzahl der Stunden, die sie einem Projekt widmen, frei entscheiden. Dasselbe gilt für die Ausführung ihrer Tätigkeit, die klar abgegrenzt zu denen der Festangestellten sein muss. Arbeitgeber haben also wesentlich weniger Kontrolle über die Arbeit des Freiberuflers. Ebenfalls zu bedenken ist, das von dem Freiberufler angeeignete Fachwissen, welches das Unternehmen mit dem Projektende wieder verlässt. Unternehmen, die eine nachhaltiges Wissensmanagement aufbauen wollen, sollten also unbedingt darauf achten, dass das Wissen dokumentiert und weitergegeben wird.Trend alternative Arbeitskräfte vs. Festangestellte
Eine Studie von Deloitte zeigt, wie sehr sich Unternehmen auf alternative Arbeitskräfte verlassen.
Freiberufler bieten Unternehmen eine schnelle, unkomplizierte Abhilfe für zeitkritische Projekte. Auch sind diese durch fehlende oder sehr kurze Kündigungsfristen schnell einsatzbereit und besitzen außerdem die notwendige Erfahrung, um ihre Aufgaben effizient zu meistern. Einzelne Projekte, die nach Projektabschluss keine spezialisierte Expertise erfordern, werden dementsprechend gerne an Freiberufler vergeben. Dienstleistungsverträge der Freiberufler ermöglichen beiden Parteien eine zeitnahe Aufhebung des Vertrages, wobei die gegenseitigen Ansprüche, die aus einem Arbeitsvertrag hervorgehen würden, bewusst ausgelassen werden. Das resultiert in höherer Flexibilität aber auch höherem Risiko für beide Seiten. Besonders in der Entwicklung sind Freiberufler nach wie vor sehr gefragt. Laut einer Studie (2018) von Hays setzen vier von fünf Unternehmen IT-Freiberufler ein. Dieser Trend wird von einem immer stärker umkämpften lokalen Arbeitsmarkt getrieben, in dem viele Unternehmen versuchen die wenigen lokalen Entwickler für ihr Projekt zu gewinnen. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb für international aufgestellte Entwickler Teams, die sie mit Freiberuflerverträgen von Indien bis nach Russland aufbauen. Nach einer neueren Studie (2019) von Hays, hat sich diesbezüglich nicht viel geändert. Laut Prognosen von Fachleuten, wird von einem weiteren Anstieg externer Fachkräfte ausgegangen. Jedoch denken nicht alle Unternehmen dabei an die Gefahren der Scheinselbstständigkeit oder an Themen wie IP-Rechte.Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit
Zu beachten ist außerdem die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, die für den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen kann. Freie Mitarbeiter müssen sich im Grad der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit, Einbindung in die Organisation, Wahl der Arbeitszeit und des Arbeitsortes sowie der Bindung an fremde Weisung von festangestellten Mitarbeitern klar unterscheiden. Unternehmen, die Freiberufler wie einen Festangestellten integrieren, wird vorgeworfen, dass sie trotz langfristigen und umfangreichen Interesses an einer Zusammenarbeit keine Sozialabgaben abführen. Sobald ein Verdacht der Scheinselbstständigkeit besteht, wird vom Finanzamt geprüft, ob der Freiberufler nur für ein einziges Unternehmen tätig ist. Das bedeutet ob dieser hauptsächlich in den Räumlichkeiten des Unternehmens arbeitet, mindestens 5/6 seines Umsatzes von einem Auftraggeber verdient und ob er noch weitere Mitarbeiter beschäftigt (abhängiger Subunternehmer). Sollte sich der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit bestätigen, wird dem Freiberufler sein Status als Selbständiger aberkannt. Für den Auftragnehmer wird neben Beitragsnachforderungen für Sozialabgaben, die bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können, auch ein Säumniszuschlag von 1% pro Monat fällig. Sobald mehrere potenzielle Scheinselbstständige in einem Unternehmen beschäftigt werden, drohen neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen. In anderen Ländern werden die gesetzlichen Vorgaben ebenfalls regelmäßig verschärft, wie zum Beispiel das britische IR35 Gesetz, welches im April 2020 angepasst wurde. Das Gesetz soll Steuerhinterziehung vorbeugen, indem es Freiberuflern, die eine GmbH angemeldet haben, strikter analysiert und anschließend taxiert. Es ist also unbedingt ratsam sich regelmäßig über die lokale Gesetzeslage bezüglich freier Mitarbeiter zu informieren und mit den betroffenen Personen zu besprechen.Aufbau von globalen Teams
Unternehmen, die langfristig ein Team und die entsprechende Kultur aufbauen wollen, sollten auf Arbeitsverträge statt Dienstleistungsverträge setzen. Im ersten Schritt müssen die Freiberufler natürlich konsultiert werden, um zu sehen ob überhaupt ein Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit besteht. Sobald der Bedarf an einer Festanstellung besteht, gibt es drei Möglichkeiten internationale Freiberufler in Festangestellte umzuwandeln.
Option 1: Niederlassung im jeweiligen Land
Die erste Option ist eine eigene Niederlassung in den Ländern, in denen die Freiberufler leben, zu gründen. Das bedeutet man muss sich erstmal mit dem Rechtssystem im jeweiligen Land auseinandersetzen und eine geeignete Rechtsform für die ausländische Gesellschaft finden. Ein lokaler Steuerberater kann bei diesem Schritt unterstützen. Nach der Anmeldung führt kein Weg an einem Anwalt für Arbeitsrecht vorbei, um einen legalen lokalen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Des Weiteren ist es notwendig sich für Mitarbeiter-Benefits zu entscheiden und mit Krankenkassen und anderen Sozialversicherungen zu verhandeln. Sobald der erste Mitarbeiter über die lokale Niederlassung angestellt ist, muss sichergestellt werden, dass die monatliche Gehaltsabrechnung rechtzeitig und rechtskonform abgewickelt wird. Sollte es zu einer Kündigung kommen, muss der Arbeitgeber die lokalen Rechte und Pflichten kennen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Dieser Prozess muss für jedes Land, in dem ein Mitarbeiter eingestellt werden soll, wiederholt werden.Option 2: Festanstellung von Freiberuflern
Eine zweite Option ist die internationalen Freiberufler mit festen Verträgen aus dem Heimatland anzustellen. Hierbei ist aber die komplizierte Frage zu klären, nach welchem Recht das Arbeitsverhältnis zu schließen ist. In diesem Fall muss ein Anwalt konsultiert werden, der sich mit der Rechtslage in beiden Ländern auskennt. Innerhalb von Europa gibt es, dank des Europarechts, eine gewisse Harmonisierung des Arbeitsrechtes, welches den einzelnen Staaten aber trotzdem einen Spielraum bei der Umsetzung gewährleistet. Im außereuropäischen Ausland gilt eine gänzlich andere arbeitsrechtliche Gesetzgebung. In beiden Fällen muss für jedes neue Land, in dem ein Mitarbeiter eingestellt werden soll, erneut ein Anwalt in den Prozess eingebunden werden.Option 3: Zusammenarbeit mit einem EOR-Anbieter
Die dritte Option ist mit einem Employer of Record-Anbieter (EOR) zu arbeiten. Hierbei wird der Freiberufler über die lokale Niederlassung von einem Drittunternehmen, wie zum Beispiel WorkMotion, angestellt. Der EOR-Dienstleister wird formal zum Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, jedoch bleibt der Mitarbeiter dem eigentlichen Arbeitgeber gegenüber faktisch weisungsbefugt. Die Details werden in einem separaten Dienstleistungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem EOR-Anbieter geregelt. Der EOR-Anbieter übernimmt somit die Rolle des HR-Managers im Ausland und sorgt für die Erstellung eines legalen Arbeitsvertrages, Mitarbeiter-Benefits, Sozialabgaben, Versicherungen und die monatliche Gehaltsabrechnung. Der EOR-Anbieter kann diesen Service in allen Ländern anbieten, in denen er eigene Niederlassungen hat.Employer of Record und die Vorteile
Das EOR-Modell hilft Unternehmen, die ohne rechtliche Komplikationen auf den globalen Talentpool zugreifen wollen, schnell und sorglos Mitarbeiter einzustellen. Der Zeit- und kostenaufwändige Prozess eine eigene Niederlassung anzumelden, wird redundant:- Kein mühsames einlesen in lokale Arbeitsrechte
- EOR-Anbieter übernimmt die monatliche Abwicklung der Gehaltsabrechnung (inkl. Bonusabrechnungen)
- Bessere Konditionen für Mitarbeiter-Benefits und Versicherungen
- Zeitlicher und finanzieller Aufwand wird durch die Nutzung eines EOR-Anbieters verringert
- IP-Rechte (geistiges Eigentum) wird vertraglich geklärt
Mitarbeiter im Ausland einstellen
Nachhaltiges Wachstum erfordert ein motiviertes Team von festen Mitarbeitern. Als wahrhaft globaler, fundierter Employer-of-Record-Anbieter ist WorkMotion einzigartig positioniert, um Unternehmen dabei zu helfen, ihr Wachstum mit den besten Talenten aus der ganzen Welt voranzutreiben.
Was bietet WorkMotion?
- Unternehmen, die nachhaltig ein motiviertes, globales Team zusammenstellen wollen, sollten auf festangestellte Mitarbeiter setzen. WorkMotion unterstützt mit lokalem Fachwissen und technischem Know-how bei der Einstellung von Mitarbeitern in über 160 Ländern. Verstöße gegen lokale oder internationale Arbeitsgesetze werden durch klar definierte Vertragsbestimmungen präventiv verhindert. Wichtige Themen, wie geistiges Eigentum, werden ebenfalls vertraglich festgesetzt.
- Unternehmen die sich für EOR-Anbieter wie WorkMotion entscheiden, sparen Zeit und Geld indem sie den administrativen Aufwand der internationalen Mitarbeitereinstellung und der damit verbundenen Verwaltung outsourcen.
- WorkMotion bietet mit seiner HR-Plattform eine strukturierte Übersicht über die Ausgaben aller internationalen Angestellten und generiert eine einzige konsolidierten Rechnung für den Arbeitgeber.